Bei mangelhafter Ware hast du grundsätzlich in Deutschland (§§ 434 ff., §§ 474 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches) den Anspruch auf eine gesetzliche Gewährleistung. Dieser Anspruch verjährt nach zwei Jahren ab der Zustellung.
Gut zu wissen: Die gesetzliche Gewährleistung ist dabei nicht an den Erstkäufer, sondern an das Produkt gebunden. Im Laufe dieser zwei Jahre gilt Folgendes:
Innerhalb der ersten zwölf Monate ab dem Zustelldatum geht man davon aus, dass ein Sachmangel bereits beim Kauf bestand. Nach Ablauf dieser Frist liegt die Beweislast beim Käufer - dieser Vorgang heißt Beweisumkehrlast. Eine Garantie hingegen ist immer eine freiwillige Leistung, die unabhängig und zusätzlich zu deinen gesetzlichen Rechten gemäß den deutschen Verbraucherschutzgesetzen gilt.
Hier gilt: Eine Garantie ist an den Erstkäufer und nicht an das Produkt gebunden. Bei SUSHI BIKES bieten wir auf bestimmte Teile eine Garantie von 24 Monaten. Der Vorteil zur Gewährleistung: Im Rahmen der Garantie übernehmen wir Kosten für Reparaturen und Ersatzteile, selbst wenn die Beweislast bereits beim Käufer liegt, ohne dass der Käufer dafür einen Nachweis erbringen muss.
Sofern wir dich an eine:n unserer Partner:innen zur Reparatur verweisen, übernehmen wir die Kosten, die vor Ausführung der Reparatur in Form eines offiziellen Kostenvoranschlages von uns schriftlich genehmigt wurden. Abgeschlossene Rechnungen, die nicht zuvor abgestimmt wurden, können nicht übernommen werden.